Sterbehilfe


Jeder Mensch hat das Recht auf einen Tod in Würde. Die Sterbehilfe betrifft den im Sterben Liegenden, für den keine Aussicht auf Heilung oder Besserung seines Leidens besteht.

 

Aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid ist Tötung und wird von der Kirche abgelehnt. Passive Sterbehilfe im Sinne von Verzicht auf nicht mehr sinnvolle medizinische Maßnahmen kann bei verantwortungsbewusster Würdigung der Interessen des Patienten vertreten werden.

 

Erlassene Richtlinien und Gesetze sowie die nationale Rechtsprechung sind zu beachten.