Apostelversammlung 

(siehe auch Kirchenleitung / Kirchenleitung International)


Die Apostelversammlung setzt sich aus dem Stammapostel, den Bezirksaposteln, den Bezirksapostelhelfern und allen Aposteln zusammen. Sie tagt auf Einladung des Stammapostels zu ordentlichen oder auf Antrag von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder zu außerordentlichen Sitzungen. Die Apostelversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder anwesend oder rechtswirksam vertreten sind. Jedes Mitglied kann höchstens fünf, der Stammapostel auch mehr Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht vertreten. Beschlüsse werden mit Dreiviertelmehrheit gefasst.

 

Der Apostelversammlung obliegen folgende Aufgaben:

 

Beratung und Beschlussfassung über alle ihr vom Stammapostel vorgelegten

Angelegenheiten

 

Wahl des Stammapostels (falls dieser nicht durch seinen Vorgänger eingesetzt oder

durch die Bezirksapostelversammlung gewählt wurde)

 

Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins mit Liquidation

 

Antragstellung zur Einleitung eines Abwahlverfahrens des Stammapostels